Rangkrone

Rangkrone
Rangkrone,
 
Heraldik: über dem Wappenschild ruhende (gezeichnete) Krone, die den Adelsrang des Wappenführenden kennzeichnet. Nachdem im 14. Jahrhundert die Kirchenfürsten ihre jeweiligen Kopfbedeckungen über den Wappen führten, nutzten bald auch die weltlichen Herrscher ihre Kronen als heraldisches Zeichen.
 
Die »alte Königskrone« (auch Blatt- oder Blätterkrone; mit drei sichtbaren Blattornamenten) wurde im 14. Jahrhundert durch Hinzufügen des als Zeichen der Souveränität geltenden Bügels zur Kaiserkrone. Hieran anknüpfend entstand Ende des 15. Jahrhunderts in England, Schottland und Frankreich, Anfang des 16. Jahrhunderts in Spanien die Königskrone mit fünf zeichnerisch dargestellten Bügeln (von real acht), zusammen mit der fünfblättrigen Krone der Granden von Spanien wurde sie zur Grundlage der nach und nach geschaffenen nationalen Königskronen. Während die Rangkrone der Kaiser und Könige in der Regel (zeichnerisch) den tatsächlich getragenen Kronen entsprachen, ist das seit dem 16. Jahrhundert entwickelte Rangkronensystem des Adels eine Erfindung der Heroldskunst; diese erschien nur auf heraldischen Darstellungen. Meist handelt es sich um stilisierte, mit Perlen und/oder Blattornamenten besetzte sowie verzierte Reife. Herzöge benutzten eine der Königskrone neuerer Art nachempfundene Rangkrone, Grafen legten auf den Reifoberrand eine größere, Freiherrn eine geringere Anzahl von Perlen. Anfang des 19. Jahrhunderts bildete sich die Grafenkrone als neunperlige, die Freiherrenkrone als siebenperlige Rangkrone mit Perlen auf in die Höhe gezogenen Spitzen heraus. Seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts konnte jeder Adlige die alte Königskrone über seinem Wappen führen, sie wird daher auch als »Adelskrone« bezeichnet. Im Unterschied zu ihr besteht die seit dem 19. Jahrhundert vom untitulierten Adel verwendete »moderne Adelskrone« aus einem Reif mit fünf Perlen auf Spitzen. Eine neuere Zwischenstufe ist die Fürstenkrone.

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Rạng|kro|ne, die (Heraldik): über dem Wappenschild dargestellte Krone mit einem Zeichen, das den ↑Rang (1) des Wappenbesitzers (z. B. König, Fürst o. Ä.) ausdrückt.

Universal-Lexikon. 2012.

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